Reichsstatthalter
politisches Amt an der Spitze der Mittelinstanz in den Ländern des Deutschen Reichs (1933–1945) und ständiger Vertreter der Reichsregierung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 gab es Reichsstatthalter für im Wesentlichen den deutschen Teilstaaten entsprechende, reichsunmittelbare Verwaltungsbezirke.[1] Sie waren als Beauftragte der Reichszentrale auf der Ebene der Reichsgaue mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung, die mit dem Vorläufigen Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 eingeleitet worden war. Ihre Aufgaben entsprachen denen des Landeschefs oder Ministerpräsidenten, zum Teil in Personalunion, sie waren aber selbst nicht Mitglied der Landesregierung.