Kabinett Leiningen
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Das Kabinett Leiningen war das erste Reichsministerium der Provisorischen Zentralgewalt des entstehenden Deutschen Reiches. Da die Suche nach einem Ministerpräsidenten sich hinzog, setzte Reichsverweser Johann von Österreich bereits am 15. Juli 1848 die ersten drei Reichsminister ein: Anton von Schmerling als Innenminister und Außenminister, Johann Gustav Heckscher als Justizminister und Eduard von Peucker als Kriegsminister.
Am 5. August komplettierte der Reichsverweser seine Regierung, unter anderem mit Karl zu Leiningen als Präsident des Reichsministeriums (Ministerpräsident). Vorausgegangen waren Verhandlungen des rechten Zentrums, der eigentlichen Regierungsfraktion, mit dem linken Zentrum, das angemessen beteiligt werden wollte. So kam es am 9. August zu einer Kabinettsumbildung, in der Robert von Mohl vom linken Zentrum Justizminister wurde. Das rechte Zentrum hatte dann drei Minister und fünf Unterstaatssekretäre, das linke einen Minister und zwei Unterstaatssekretäre. Die Minister Leiningen, Peucker und Duckwitz sowie Unterstaatssekretär Biegeleben waren keine Abgeordneten, neigten aber dem rechten Zentrum zu. Nicht vertreten waren die Linke und die äußerste Rechte der Nationalversammlung.[1]
Das Reichsministerium trat am 6. September 1848 zurück, nachdem die Nationalversammlung den Waffenstillstand von Malmö de facto abgelehnt hatte. Eine Neubildung unter einem anderen Ministerpräsidenten kam nicht zustande, so dass das Kabinett geschäftsführend im Amt blieb. Weil Leiningen nicht mehr der (großteils unveränderten) Regierung angehören wollte, folgte am 17. September das Kabinett Schmerling.