Öffentlicher Dienst (Deutschland)
aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigte Personen in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der öffentliche Dienst in Deutschland ist das Tätigkeitsfeld der Beamten, Soldaten und Richter sowie der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst („Tarifbeschäftigte“) von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Der Begriff Öffentlicher Dienst hat den Begriff Staatsdienst seit 1920 zunehmend verdrängt.[1]