Wilderei
illegales Aneignen wildlebender Pflanzen oder Tiere / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Wilderer ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum deutschen Barockkomponisten siehe Johann Hugo von Wilderer, zum Stummfilm von Johannes Meyer siehe Der Wilderer.
Wilderei bezeichnet das unberechtigte oder gesetzlich strafbare Jagen und Fangen von Wildtieren.[1][2] Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.[3][4] Sowohl im Strafrecht als auch bei der Darstellung in den Medien geht es bei Wilderei meistens um große Wirbeltiere.
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