Waffenmissbrauch
missbräuchliche Verwendung von Waffen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Waffenmissbrauch im engeren Sinne werden einerseits Gewaltdelikte mit Waffen – in aller Regel Schusswaffen – bezeichnet, andererseits der unverhältnismäßige Einsatz von Waffen durch staatliche Sicherheitskräfte oder berechtigte zivile Waffenträger. Waffenmissbrauch führt häufig zu Personen- und Sachschäden.
Im weiteren Sinn kann als Waffenmissbrauch auch jeder Gebrauch von Waffen entgegen geltenden nationalen bzw. internationalen Rechten und gesellschaftlichen Richtlinien oder Normen verstanden werden. In den Waffenbegriff werden dabei bisweilen auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie z. B. Kraftfahrzeuge oder andere mehr oder weniger gefährliche Gegenstände, aber auch Kriegswaffen und Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen einbezogen. Der Waffenmissbrauch schließt zum Teil auch die unerlaubte Herstellung, den unerlaubten Handel und das unerlaubte Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) von Waffen mit ein. Unter historischen, geographischen, politischen, gesellschaftlichen, sozialen, rechtlichen und persönlichen Gesichtspunkten kann der Begriff des Waffenmissbrauchs unterschiedlich definiert und bewertet sein. Üblicherweise wird diese Definition in gefestigten, rechtsstaatlichen Gesellschaften nicht so weit gefasst.
Kein Waffenmissbrauch im engeren Sinn der Definition ist die unerlaubte Herstellung, der unerlaubte Handel und das unerlaubte Führen von Waffen. Im Rahmen dieser Definition liegt der Fokus meist auf Schusswaffen.
Im Rahmen der eng gefassten Definition ist der gesetzeskonforme und damit legale Waffengebrauch wie z. B. in Fällen von Notwehr oder Notstand (auch mit illegal besessenen Waffen) kein Waffenmissbrauch. Bei irrtümlichem Waffengebrauch (der Schütze geht z. B. fälschlicherweise durch Verkennung von Tatsachen oder Missdeutung einer Situation von einer Notwehrsituation aus) oder bei einem durch Unfall verursachten Waffengebrauch liegt ebenfalls kein Waffenmissbrauch im engeren Sinne vor, da die kriminelle Absicht zum Gebrauch der Waffe fehlt. Allerdings zählen manche Organisationen ein unabsichtliches Erschießen einer Person zur Ausübung sozialer Gewalt, auch wenn eine kriminelle Absicht nicht vorliegt.[1]
Neben nationalen Waffengesetzen sollen u. a. das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen sowie von Seiten der Europäischen Union das Schengener Abkommen helfen, das Risiko von Waffenmissbrauch zu reduzieren.[2]
Die Anwendung des Begriffs Waffenmissbrauch auf den Waffeneinsatz in kriegerischen Handlungen oder im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen ist unüblich. Beim Waffengebrauch im Krieg steht die Tat (Kriegsverbrechen) oder der Bruch von völkerrechtlichen Verträgen im Vordergrund.