Verfassungsgeschichte der Schweiz
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De iure gehörte die Schweiz bis zum Westfälischen Frieden 1648 zum Heiligen Römischen Reich. De facto war sie schon seit 1499 (Frieden zu Basel) unabhängig. Startpunkt dieser Entwicklung waren verschiedene Bündnisverträge zwischen den einzelnen Gemeinwesen, den späteren Kantonen. Sie enthielten Abmachungen zu gegenseitiger militärischer Hilfe, Rechtshilfe und gemeinsame Strafrechts- und Verfahrensbestimmungen. Das berühmteste Beispiel einer solchen Vereinbarung, der Bundesbrief von 1291, datiert auf Anfang August 1291.[1]