Territorialautonomie
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Sub-staatliche Einheiten (Regionen, Länder, Provinzen, Gemeinschaften) mit Territorialautonomie sind Territorien mit Sonderstatus bezüglich der Aufteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten zwischen Zentralstaat und dem autonomen Gebiet. Das Wort Autonomie setzt sich zusammen aus autós (das Subjekt oder der Träger einer autonomen Einheit) und nomós (das Gesetz), womit die Gesetzgebungshoheit gemeint ist. Autonomie ist damit eine Form des Power-Dividing, was von Formen des Power-Sharing zu unterscheiden ist.[1]
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