Sechemib
altägyptischer König / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Sechemib?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Sechemib (auch Sechemib-Perenmaat) ist der Horusname eines altägyptischen Königs (Pharaos) der 2. Dynastie, dessen Regierungsdauer unbekannt ist[1]. Sein Name ist von nicht unerheblichem Interesse für die Ägyptologie, da er ein Epitheton enthält und womöglich auf religiöse Umwälzungen unter Sechemibs Herrschaft hinweist.
Namen von Sechemib | ||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Dioritfragment mit dem Nisut-Bitj-Namen des Sechemib (rechts außen). | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Horusname |
Sḫm-jb Mit mächtigem Willen
Sḫm-jb-pr-n-m3ˁt Mit mächtigem Willen, der für die Maat hinausgeht | |||||||||||||||||||||||||||||||
Nebtiname |
Sḫm-jb-pr-n-m3ˁt Mit mächtigem Willen, der für die Maat hinausgeht | |||||||||||||||||||||||||||||||
Eigenname |
Sechemib[1] (Sechem ib) Sḫm jb Mit mächtigem Willen | |||||||||||||||||||||||||||||||
Griechisch Manetho-Varianten: | Africanus: fehlt Eusebius: fehlt Eusebius, AV: fehlt |
Zur Identität und historischen Position von Sechemib in der traditionellen Herrscherauflistung gibt es kontroverse Diskussionen und Ansichten innerhalb der Forschung, da zeitgenössische, archäologische Funde ebenso unklare und teils widersprüchliche Aussagen liefern. Insbesondere bezüglich einer möglichen Gleichsetzung von Sechemib mit seinem Vorgänger oder Nachfolger, König Peribsen, bestehen divergierende Thesen. Hinzu kommt das mögliche Fehlen von Sechemibs Namen in postumen Quellen und ramessidischen Königslisten. Ebenso ist unbekannt, wer während der 2. Dynastie Sechemibs Vorgänger und wer sein Nachfolger waren.
In der Regierungszeit von Sechemib lassen sich jedoch maßgebliche und umfangreiche, wirtschaftliche wie verwaltungstechnische Neuerungen im Staatssystem nachweisen.