Reiserücktrittskostenversicherung
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Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV), in Österreich auch Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr. Die Erstattung der Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehenden Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Reiseveranstalter in Deutschland mussten ihre Kunden nach § 6 Absatz 2 Nr. 9 BGB-InfoV (außer Kraft) mit der Reisebestätigung auf die Möglichkeit einer solchen Versicherung hinweisen. Die Regelung wurde auf Grund der Regelung in Art. 4 Abs. 1 der inhaltsgleichen EG-Richtlinie 90/314/EWG[1] eingeführt. Eine Verletzung der Hinweispflicht aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.[2] In Österreich besteht diese Verpflichtung aufgrund des § 3 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, Fassung vom 20. Juni 2016.[3]