Rechtssubjekt
Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.[1][2] Gegensatz sind die Rechtsobjekte (Sachen und Immaterialgüter).
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