Recht zur Selbstverteidigung
Recht eines Staates zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs (Art. 51 der UN-Charta) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar. Es gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff.