Ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle
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Eine ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle (englisch radiolocation land station station) ist – entsprechend Artikel 1.90 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als «Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden».[1]