Landeskommissärbezirk
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Ein Landeskommissärbezirk war seit 1864 im Großherzogtum Baden und später in der Republik Baden eine Außenstelle des Ministeriums des Inneren, in dem einem Landeskommissär die Aufsicht über die Bezirksämter (staatliche Verwaltung) und Kreise (kommunale Selbstverwaltungsorganisationen) und deren Beamte oblag.[1]