Kulturgutschutzgesetz (Japan)
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Das japanische Kulturgutschutzgesetz (japanisch 文化財保護法 Bunkazai hogohō, englisch Act on Protection of Cultural Properties) ist der Kernbestand des geltenden japanischen Denkmalrechts. Es wurde am 30. Mai 1950 beschlossen und besteht aus 13 Teilen (章) mit 203 Paragraphen (条).[1] Nach der Nummerierung für Gesetze und Verordnungen (hōrei-bangō) ist es das Gesetz Nummer 214 des Jahres Shōwa 25 (1950).[2]
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | 文化財保護法 Bunkazai hogohō englisch Act on Protection of Cultural Properties |
Art: | hōritsu |
Nummer: | 昭和25年5月30日法律第214号 Gesetz Nr. 214 vom 30. Mai Shōwa 25 (1950) |
Letzte Änderung durch: | Gesetz Nr. 37 vom 2. Mai Heisei 23 (2011) |
Gesetzestext im Internet: | elaws.e-gov.go.jp |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Rechtswirkung haben nur die japanischen Gesetzestexte, nicht aber Übersetzungen ins Englische oder andere Sprachen. |
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