Kabinett Stresemann II
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Das Kabinett Stresemann II war ein Kabinett der Reichsregierung in der Zeit der Weimarer Republik, es amtierte vom 6. Oktober bis zum 30. November 1923 und folgte damit auf das Kabinett Stresemann I. Mit Gustav Stresemann war zum letzten Mal ein Reichskanzler der nationalliberalen Deutschen Volkspartei im Amt. Am Ende des Krisenjahres 1923 wurde es durch das Kabinett Marx I abgelöst, in dem Stresemann Außenminister blieb.
Kabinett Stresemann II | |
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Neunte Reichsregierung der Weimarer Republik | |
Reichskanzler | Gustav Stresemann |
Wahl | 1920 |
Legislaturperiode | 1. |
Ernannt durch | Reichspräsident Friedrich Ebert |
Bildung | 6. Oktober 1923 |
Ende | 30. November 1923 |
Dauer | 55 Tage |
Vorgänger | Kabinett Stresemann I |
Nachfolger | Kabinett Marx I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | DVP, SPD, Zentrum und DDP |
Repräsentation | |
Reichstag | 270/459 |
Während der Amtszeit dieser Regierung war das Reich im Ausnahmezustand (gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung). Zunächst war die vollziehende Gewalt dem Reichswehrminister Otto Geßler übertragen (sogenannter ziviler Ausnahmezustand). Anlässlich des Hitlerputsches in der Nacht vom 8. zum 9. November 1923 übertrug Reichspräsident Friedrich Ebert die vollziehende Gewalt an den Chef der Heeresleitung General Hans von Seeckt (militärischer Ausnahmezustand).[1]