Infektionsschutzgesetz
gesetzliche Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen, danach Freigabe von allen Infektionen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem deutschen Infektionsschutzgesetz, für das befristete Gesetz in Bayern siehe Bayerisches Infektionsschutzgesetz.
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbaren Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern (§ 1 IfSG).[1]
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen |
Kurztitel: | Infektionsschutzgesetz |
Abkürzung: | IfSG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Abs. 1 Nr. 19, Art. 72 Abs. 1 GG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 2126-13 |
Erlassen am: | 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2001 |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 G vom 17. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 190 vom 20. Juli 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
31. Januar 2024 (Art. 7 Satz 3 G vom 17. Juli 2023) |
GESTA: | M020 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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