Hyperphalangie
angeborene Fehlbildung mit überzähligen Fingern oder Zehen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Hyperphalangie (von altgriechisch ὑπέρ hyper ‚über, überzählig‘ und altgriechisch φάλαγξ phálanx ‚Stamm, Finger/Zehenglied‘) ist bei verschiedenen Wasserwirbeltieren (Vierfüßlern), insbesondere einigen Sauriern, aber auch Schildkröten ein normales anatomisches Merkmal.[1]
Klassifikation nach ICD-10 | |
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Q74.0 | Hyperphalangie der Finger |
Q74.8 | Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Integumentes |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Beim Menschen ist die Hyperphalangie eine sehr seltene angeborene Fehlbildung mit überzähligen Phalangen, die Zahl in einem Finger ist größer als 3.[2]
Dabei ist meist beidseits und symmetrisch in den Fingern und/oder Zehen ein zusätzliches knöchernes Glied vorhanden. Der Daumen ist nicht betroffen, typischerweise liegen keine weiteren Skelettveränderungen vor.[3] Liegt beim Daumen ein überzähligis Fingerglied vor, spricht man von einem Triphalangealen Daumen.
Neben den beidseitigen[4] gibt es auch einseitige Formen.[5]
Abzugrenzen ist der Pseudohyperphalangismus, bei dem keine zusätzliche Knochenanlage vorhanden ist, sondern ein Ossifikationszentrum sich in zwei Teile trennt. Vorkommen bei der Dihydantoin-Embryopathie.[6][7]
Synonyme sind: Hyperphalangismus; Polyphalangismus; Hyperphalangie der Digitalen 2-5