Gaufürst
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Gaufürst (auch Nomarch; von altgriechisch νομἀρχης nomárchēs, deutsch ‚Befehlshaber eines Gaues bei den Ägyptern‘)[2] Altägyptens ist eine moderne, eher unscharfe, Bezeichnung für den Verwalter eines Gaues. Er wird oftmals unscharf als „Nomarch“ bezeichnet (nach altgriechisch νόμος nómos, deutsch ‚das Zugeteilte, das Gesetz‘, das hier jedoch speziell mit ‚Gau‘ übersetzt wird). Der Gaufürst hatte rechtliche, militärische und theologische Pflichten. Seine Haupttitel waren in der Ersten Zwischenzeit und im frühen Mittleren Reich „großes Oberhaupt einer Provinz“ und seit dem Mittleren Reich „Bürgermeister“ (Hatia).
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