Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr
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Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr wurde mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders von Bundespräsident Theodor Heuss bestimmt.