Dienstflagge der Bundesbehörden
Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland mit Hoheitszeichen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge) ist eine in Deutschland seit dem 7. Juni 1950 in der durch den Bundespräsidenten erlassenen „Anordnung über die deutschen Flaggen“ (FlaggAO) bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Dienstflagge. Sie zeigt neben den deutschen Nationalfarben den Bundesschild.
Dieser Artikel beschreibt die Dienstflagge deutscher Bundesbehörden. Für die Dienstflagge der Bundesbehörden von Österreich siehe Dienstflagge des Bundes.