Cannabis-Beschluss
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Cannabis-Beschluss[1] ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 in sieben Verfahren um die Bestrafung von geringfügigen Verstößen gegen das Verbot von Cannabisprodukten. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um den verbotenen Besitz dieser Produkte vor dem gelegentlichen Eigenkonsum.
Cannabis-Beschluss | ||||||
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verkündet 9. März 1994 | ||||||
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Aussage | ||||||
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Richter | ||||||
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abweichende Meinungen | ||||||
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Angewandtes Recht | ||||||
Art. 2 Grundgesetz |
Juristisch fand dies u. a. deswegen Beachtung, weil sich mehrere Gerichte in Hessen und Schleswig-Holstein geweigert hatten, die Strafgesetze anzuwenden. So war die Praxis in den meisten Bundesländern, während in einzelnen Ländern wie Bayern jeder Verstoß ausnahmslos bestraft wurde. Nicht nur unter dem Aspekt der Gleichheit war dies problematisch, sondern auch unter dogmatischen Gesichtspunkten: Die Gerichte legten zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor, ob solche Strafgesetze zulässig sind, oder ob nicht vielmehr ein „Recht auf Rausch“ dem Grundgesetz zu entnehmen sei.
Das Verfassungsgericht bejahte die Vereinbarkeit der zu prüfenden Gesetze mit der Verfassung.