Anerkennung
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Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklärung eines Rechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüber Dritten, einen bestimmten Anspruch, Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen. Der Begriff Anerkennung wird im allgemeinen Alltagsgebrauch, auch als Synonym für Akzeptanz, Lob oder Respekt verwendet. Gegenseitige Anerkennung gilt als notwendig für jede Art von Zusammenleben, beispielsweise in Beziehungen (Liebesbeziehung, Partnerschaft oder Ehe), in einer Schulklasse oder im Beruf. Wird ein Gruppenmitglied nicht anerkannt, besteht die Möglichkeit zum Außenseiter zu werden.