Amtshilfe der Bundeswehr aus Anlass der COVID-19-Pandemie
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Amtshilfe der Bundeswehr aus Anlass der COVID-19-Pandemie wurde von Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, am 19. März 2020 angekündigt.[1] Dabei handelt es sich um sanitätsdienstliche Hilfeleistungen, Hilfeleistungen für die Bevölkerung und die Unterstützung anderer Bundesbehörden bei der Materialbeschaffung.[2][3][4] Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz.[5]
Zum 31. März 2022 wurde die Amtshilfe in den Regelbetrieb der Bundeswehr zurückgeführt.[6]