Öffentliche Sicherheit
Definition der Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff aus der Staatsphilosophie Öffentliche Sicherheit. Für die Zeitschrift aus dem Jahre 1869 des österreichischen Innenministeriums siehe Öffentliche Sicherheit (Zeitschrift).
Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung. Diese umfasst auch die darin verbrieften subjektiven Rechte, die individuellen Rechtsgüter (wie Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum) und den Staat selbst in Bestand, und Funktionsfähigkeit seiner Institutionen.