Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs 1925
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In diesem Artikel wird die Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs zum Stichtag 31. Dezember 1925 dargestellt. Die Bevölkerungszahlen entstammen der Volkszählung vom 16. Juni 1925. Aufgelistet werden die Länder, Provinzen, Land- und Stadtkreise. Es werden die Angaben aus dem Sonderheft Wirtschaft und Statistik zur Volkszählung am 16. Juni 1925 mit den dort aufgeführten Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke übernommen.
Es sind dort die Gebiete des Deutschen Reiches ohne die im Versailler Friedensvertrag 1919 abgetretenen Gebiete aufgeführt.
Ohne Volksabstimmungen wurden abgetreten: das Reichsland Elsass-Lothringen an Frankreich; fast die ganze preußische Provinz Westpreußen an Polen; fast die gesamte preußische Provinz Posen an Polen; das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei; der südliche Teil des ostpreußischen Kreisen Neidenburg an Polen; ein kleiner niederschlesischer Grenzstreifen an Polen.
Nach Volksabstimmungen wurden abgetreten: Nordschleswig an Dänemark; Teile Oberschlesiens an Polen; Eupen-Malmedy und Neutral-Moresnet an Belgien.
Dem Völkerbund wurde unterstellt: das Saargebiet, dessen Kohleproduktion Frankreich unterstellt wurde (nach 15 Jahren sollte eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit stattfinden); Danzig und Umgebung als Freie Stadt unter Kontrolle des Völkerbunds (kam an das polnische Zollgebiet und wurde außenpolitisch von Polen vertreten); das Memelland (wurde zunächst unter Kontrolle des Völkerbunds mit eigenem Staatsrat und französischen Präfekten gestellt. Am 10. Jan. 1923 wurde es von Litauen besetzt und in der Memelkonvention 1924 als autonomes Gebiet unter litauischer Staatshoheit gestellt.)