Staatsfeiertag (Österreich)
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In Österreich ist der 1. Mai seit 1919 offizieller Feiertag und seit 1949 der als solcher benannte Staatsfeiertag.
Der Erste Mai als internationaler Tag der Arbeit wurde erstmals 1890 begangen. In der Ersten Republik wurde er 1919 per Gesetz zum „allgemeinen Ruhe- und Festtag“ erklärt, zusammen mit dem damaligen Staatsfeiertag 12. November (Tag der Ausrufung der Republik 1918). Der austrofaschistische Ständestaat schaffte 1934 den Feiertag 12. November ab und widmete den 1. Mai zum Staatsfeiertag als Gedenken an die Ausrufung der autoritären Maiverfassung um; nach dem Anschluss an das Dritte Reich wurde er wiederum durch den „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ ersetzt.
Kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs belebte die provisorische Staatsregierung Renner den Feiertag im befreiten Wien spontan mit seiner ursprünglichen Bedeutung. Im selben Jahr wurde der 1. Mai wieder per Gesetz zum offiziellen Feiertag.
Als der Nationalrat im Jahr 1949 die Wiedereinführung des Feiertages 6. Jänner („Heilige Drei Könige“) beschloss, wurden per Gesetz auch alle anderen Feiertage mit fixem Datum benannt („Neujahr“, „Weihnachten“ usw.). Der 1. Mai erhielt die Bezeichnung „Staatsfeiertag“, da er zu diesem Zeitpunkt der einzige nicht-religiöse Feiertag Österreichs war. Ein Gedenkbezug zu Österreich wurde dem Tag somit aber nicht gewidmet.
Obwohl im ganzen Land schul- und arbeitsfrei und eingetragen unter diesem Namen in den Feiertagskalendern, wird der Staatsfeiertag faktisch nicht als solcher begangen. Die Städte sind geprägt von den Feiern vor allem der Sozialdemokraten zum 1. Mai als Tag der Arbeit, als welcher der Tag auch vor allem bekannt ist. Ländliche Gemeinden pflegen an jenem Tag vor allem die Maibaum-Tradition. Der Staatsfeiertag nimmt im Bewusstsein der Österreicher eine untergeordnete Rolle ein und ist als solcher vielen Menschen gar nicht bekannt – darunter auch Staatsvertreter, Zeithistoriker und Journalisten.
Vom Staatsfeiertag zu unterscheiden ist der 1965 eingeführte, für das nationale Selbstverständnis Österreichs weit bedeutendere Nationalfeiertag am 26. Oktober, an dem Österreich seiner 1955 beschlossenen „immerwährenden Neutralität“ und indirekt des Abzugs der letzten alliierten Besatzungssoldaten gedenkt. Verwechslungen der beiden Feiertage und zahlreiche weitere Irrtümer zum Staatsfeiertag – wie ein vermeintlicher Gedenkbezug zur Bundesverfassung – sind in der Praxis häufig.