Ständeordnung
historisches soziales Klassenmodell / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stände (lateinisch statūs Singular status, siehe dazu auch Status), auch Geburtsstände genannt. Stände sind gesellschaftliche Gruppen, die durch rechtliche Bestimmungen (Vorrechte oder Benachteiligungen) klar voneinander abgetrennt sind, wie zum Beispiel die Plebejer und Patrizier im antiken Rom. Das Ständewesen entwickelte sich während der Zeit der Karolinger aus der frühmittelalterlichen Ranggesellschaft[2] nach dem Vorbild des Römischen Reiches.
Das Ständesystem war ein gesellschaftliches Ordnungsmodell, so wie es für spätere Zeiten die von Marx beschriebenen sozialen Klassen und die von Theodor Geiger in die Gesellschaftslehre eingeführten sozialen Schichten wurden. Die soziale Mobilität war in der Ständeordnung jedoch noch gering. Standesgrenzen bestanden vor allem durch unterschiedliche Herkunft.
Im ideologischen Rückgriff auf die Ständeordnung strebten diverse antiliberale Theoretiker und Regimes des 20. Jahrhunderts, vorwiegend vor einem katholischen Hintergrund, die „ständische“, d. h. korporatistische Neuordnung der zeitgenössischen Staaten und Gesellschaften an; vgl. dazu den Artikel zum Ständestaat.
In der Neuzeit entwickelten sich daraus die Begriffe und Zuweisungen Sozialer Status und Sozioökonomischer Status.