Schweizer Truppen in französischen Diensten für das Königshaus der Bourbonen 1589–1792
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1602 erneuerte Heinrich IV., 1589 als erster Bourbone König von Frankreich geworden, den Vertrag von 1582 mit den Eidgenossen seines Vorgängers, dem letzten Valois Heinrich III., über die Schweizer Truppen in französischen Diensten für die Bourbonen um weitere 50 Jahre.
28 Schweizer Truppen dienten den Bourbonen von 1589 bis 1792, die Hugenottenkriege zu beenden, im Spanischen Erbfolgekrieg dem Haus Habsburg den spanischen Thron zu entreissen, die absolute Monarchie als Zentralstaat einzuführen, eine aggressive Expansionspolitik zu betreiben, im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg mitzuwirken und das Territorium Frankreichs bis an den Rhein auszudehnen.
1616 entstand mit dem Schweizer Garde-Regiment die zweite stehende Einheit, und ab 1672 wurden auch alle anderen Schweizer Truppen in französischen Diensten zu ständigen Regimentern. 1793 konnten sie die Hinrichtung von Ludwig XVI., dem letzten Bourbonen des «Ancien Régime», nicht verhindern. 1792, bereits ein Jahr vorher, waren die Schweizer Regimenter und die Leibgarde der «Hundertschweizer» von der Nationalversammlung entlassen und das Schweizer Garde-Regiment in den Revolutionswirren fast vollständig aufgerieben worden.
Das Bündnis wurde durch die Bourbonen immer wieder erneuert, auch nach der Revolutions- und der napoleonischen Epoche in der Restaurationszeit. Es machte Frankreich für Jahrhunderte zum wichtigsten Vertragspartner der Eidgenossen und diente auch als Vorlage für die Verträge, die im Verlaufe der Zeit mit anderen, nichtfranzösischen Vertragspartnern abgeschlossen wurden.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).