Schulpräsenzpflicht in der COVID-19-Pandemie
Überblick über die Schulpräsenzpflicht in der COVID-19-Pandemie / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Schulpräsenzpflicht ist einer von drei Anwendungsbereichen der Schulpflicht in Deutschland: die Teilnahmepflicht. Weitere Teilbereiche sind die Schulanmeldungspflicht und die Schulwahl. Zu öffentlicher Bedeutung gelangte der Begriff Schulpräsenzpflicht oder auch Präsenzpflicht in der Schule zur Abgrenzung von der umfassenderen allgemeinen Schulpflicht während der COVID-19-Pandemie.
Vor der COVID-19-Pandemie war die Differenzierung zwischen Schulpflicht und Schulpräsenzpflicht weithin unbeachtet. Mit Blick auf eine mögliche Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 in Schulen setzten manche Länder die Schulpräsenzpflicht für Risikopatienten und phasenweise für alle Schüler außer Kraft. Die Schulpflicht hingegen blieb dabei erhalten und wurde alternativ über Distanzunterricht erfüllt.
Schulpräsenzpflicht bedeutet, dass schulpflichtige Schüler für den Unterricht in der Schule anwesend sein müssen, also am sogenannten Präsenzunterricht an Schulen teilnehmen. Schulpräsenzpflicht sieht dabei vor, dass die Schüler zur Teilnahme am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen in den Räumen der Schule oder an dafür von den Lehrkräften festgelegten Orten präsent sein und die geforderten Leistungsnachweise erbringen müssen.
Die Teilnahmepflicht oder auch Schulpräsenzpflicht umfasst die Teilnahme
- am Unterricht,
- an Schulfahrten sowie verpflichtend angesetzten Schulveranstaltungen und auch an
- Leistungskontrolle beispielsweise durch Klassenarbeiten.
Im Gegensatz zur reinen Präsenzpflicht in der Schule bedeutet Schulpflicht umfassender, dass Schüler bestimmter Klassen beziehungsweise eines bestimmten Alters am Unterricht teilnehmen und Leistungen gemäß der für ihre Schulform und Jahrgangsstufe vorgegebenen Lehrpläne und Curricula erbringen müssen.