Rechtssatz
generell adressierte juristische Norm / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Rechtssatz ist in der Rechtswissenschaft ein Satz mit rechtlichem Inhalt, der als rechtsverbindliche Aussage des Sollens anzusehen ist. Er ist ein Grundelement der Rechtsordnung.
Spezieller wird als Rechtssatz auch die komprimierte Zusammenstellung wesentlicher Aussagen einer Gerichtsentscheidung im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich bezeichnet (siehe auch Leitsatz).