Prostituiertenschutzgesetz
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Das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte (umgangssprachlich Hurenpass bzw. Hurenausweis). Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen |
Kurztitel: | Prostituiertenschutzgesetz |
Abkürzung: | ProstSchG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Öffentliches Recht |
Fundstellennachweis: | 402-42 |
Erlassen am: | 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 2017 |
Letzte Änderung durch: | Art. 7 G vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600, 2604) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2021 (Art. 10 G vom 30. November 2020) |
GESTA: | C142 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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