Präsident des Bundesrates (Deutschland)
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Der Präsident des Bundesrates (kurz auch Bundesratspräsident) steht dem Bundesrat, einem der ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, vor. Zugleich ist der Präsident des Bundesrates Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Präsidentin des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland | |
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Logo des Bundesrats | |
Amtierend Manuela Schwesig Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern (2023/2024) seit dem 1. November 2023 | |
Anrede | Herr Präsident bzw. Frau Präsidentin (nur im Bundesrat) |
Amtssitz | Bundesratsgebäude, Berlin, Deutschland Deutschland |
Vorsitzender von | Bundesrat |
Amtszeit | 1 Jahr |
Vorheriges Bundesland | Hamburg Hamburg (2022/2023) |
Nächstes Bundesland | Saarland Saarland (2024/2025) |
Stellvertreter | Erster Vizepräsident des Bundesrates |
Stellvertreter von | Bundespräsident |
Wahl durch | Bundesrat |
Website | www.bundesrat.de |
In Deutschland existiert keine feste protokollarische Rangfolge. Jedoch hat sich aus der Praxis ergeben, dass er protokollarisch zumeist das vierthöchste Staatsamt auf Bundesebene nach dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler darstellt.
Verfassungsgemäß kann jedes Bundesratsmitglied zum Präsidenten gewählt werden. Vereinbarungsgemäß rotiert das Amt des Präsidenten jährlich zwischen den Regierungschefs der 16 deutschen Länder.