Polnische Staatsangehörigkeit
Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republik Polen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die polnische Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft (polnisch obywatelstwo polskie) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republik Polen, die in der Verfassung und in Staatsbürgerschaftsgesetzen von 1920,[1] 1951,[2] 1962[3] und 2009[4] geregelt wurde bzw. wird.