Liebesheirat
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Dieser Artikel behandelt die Eheschließung – zum Film siehe Liebesheirat (Film).
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Liebesheirat bezeichnet eine Eheschließung, die von den Partnern aus freiem Willen und nur aus Liebe füreinander eingegangen wird. Den Gegensatz bildet einerseits die Vernunftehe, beispielsweise eine arrangierte Heirat, andererseits die Zwangsheirat.