Landgericht Homburg
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Das Landgericht Homburg bestand von 1804 bis 1806 und von 1814 bis 1879 als bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Marktheidenfeld im heutigen Landkreis Main-Spessart. Von 1806 bis 1814 gehörte das Landgericht älterer Ordnung zum Großherzogtum Würzburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.