Höchstpersönliches Recht
in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.