Gerichtshof der Europäischen Union
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Dieser Artikel behandelt das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union, dessen amtliche Bezeichnung Gerichtshof der Europäischen Union lautet. Es darf nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH oder amtlich auch nur Gerichtshof) verwechselt werden, der die oberste Instanz dieses Gerichtssystems ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU; CVRIA, auch CURIA, lateinisch für ‚Amtsgebäude‘) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Art. 19 EU-Vertrag). Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das gesamte Gerichtssystem der EU als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet.
Schnelle Fakten Gerichtshof der Europäischen Union — CVRIA —, Staatliche Ebene ...
Gerichtshof der Europäischen Union — CVRIA — | |
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Staatliche Ebene | Europaische Union Europäische Union |
Stellung | Supranationales judikatives Organ (und Teil des politischen Systems der EU) |
Gründung | 1952 |
Hauptsitz | Luxemburg, Luxemburg Luxemburg |
Vorsitz | Belgien Koen Lenaerts (EuGH) Niederlande Marc van der Woude (EuG) |
Website | curia.europa.eu |
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Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden eigenständigen Gerichten:
- dem Europäischen Gerichtshof (EuGH),
- dem Gericht der Europäischen Union (EuG; früher Gericht erster Instanz genannt) und
- den Fachgerichten (derzeit ungenutzt)