General der Artillerie
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General der Artillerie, historisch auch Feldzeugmeister, bezeichnet einen Generalsdienstgrad in ehemaligen deutschen Landstreitkräften (Preußische Armee, Bayerische Armee, Sächsische Armee, Württembergische Armee, Reichswehr und Wehrmacht), und zwar den regulär zweithöchsten Rang unter dem Generaloberst. Kavallerieoffiziere wurden entsprechend zum General der Kavallerie, Infanterieoffiziere zum General der Infanterie befördert.
In der Wehrmacht gab es die gleichwertigen Dienstgrade General der Infanterie, General der Panzertruppe, General der Pioniere, General der Gebirgstruppe und General der Fallschirmtruppe. In der Bundeswehr entspricht der Dienstgrad Generalleutnant dem traditionellen Dienstgrad. In der NVA gab es den Dienstgrad nicht mehr, dem General der Artillerie entsprach hier der Generaloberst.