Energieverbrauchskennzeichnung
Kennzeichnung, die als Unterstützung der Kaufentscheidung dienen soll / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel bezieht sich auf die Effizienzklassifizierung von Geräten; zu der Energieeffizienzangabe von Gebäuden siehe Energieausweis.
Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs gibt im Europäischen Wirtschaftsraum Auskunft über die Energieeffizienz von Elektrogeräten und weiteren Energieverbrauchern. Sie soll dem Nutzer den realen Energieverbrauch eines Gerätes transparent machen, einen Vergleich ermöglichen und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungshilfe dienen.
Schnelle Fakten Verordnung (EU) 2017/1369, Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. ...
Verordnung (EU) 2017/1369 | |
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Titel: | Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht, Umweltrecht |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 194 Absatz 2 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 1. August 2017 |
Anzuwenden ab: | 1. August 2017 (teilweise) 1. Januar 2019 (Artikel 4 zur Produktdatenbank) |
Fundstelle: | ABl. L 198, 28. Juli 2017, S. 1–23 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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