Bundesregierung (Österreich)
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In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung. In ihrer Gesamtheit ist sie ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse entscheidet. Ihre Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister. Die im Zusammenhang mit der Regierung oft genannten Staatssekretäre sind formal nicht Regierungsmitglieder, sondern Hilfsorgane der Minister, ebenso die Kabinettschefs. Nicht alle Minister leiten auch ein Ministerium.
Schnelle Fakten Wappen der Republik Österreich, Bundeskanzleramt Sitz der Regierung ...
Bundesregierung | |
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Wappen der Republik Österreich | Bundeskanzleramt Sitz der Regierung |
Stellung | Eines der obersten Organe des Bundes |
Staatsgewalt | Exekutive |
Gründung | 30. Oktober 1918 prov. Staatsreg.; 1. Okt. 1920 B-VG (Inkrafttreten 10. Nov.); 20. Nov. 1920 Ernennung erste Bundesregierung; (ursprünglich 1760 als Staatsrat begründet) |
Sitz | Wien 1, Ballhausplatz |
Vorsitz | Bundeskanzler Karl Nehammer |
Bestandsgarantie | Art. 69 Abs. 1 B-VG |
Website | www.bundesregierung.at |
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