Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser vom 12. Juli 1848 war ein Beschluss der Bundestagsgesandten des Deutschen Bundes. Kurz davor, am 28. Juni 1848, hatte die Frankfurter Nationalversammlung eine Provisorische Zentralgewalt eingesetzt und gleich danach Johann von Österreich zum Reichsverweser gewählt. Der Bundestag, die Vertretung der deutschen Einzelstaaten, beeilte sich, die Wahl nachträglich zu sanktionieren, und erklärte mit dem Bundesbeschluss vom 12. Juli, dass seine eigene bisherige Tätigkeit beendet sei.
Erst nach der Niederschlagung der Revolution 1849 und dem Scheitern der preußischen Unionspolitik kam der Bundestag im Sommer 1851 wieder in voller Stärke zusammen. Mit dem Bundesreaktionsbeschluss vom 23. August 1851 bekräftigten die deutschen Staaten, dass sie die liberalen Errungenschaften der Revolution wieder rückgängig machen wollten.