Brasilianische Staatsbürgerschaft
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Die brasilianische Staatsbürgerschaft erlangt man nach der Bundesverfassung Brasiliens sowohl nach dem Geburtsortsprinzip (ius soli) als auch nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Dazu unterscheidet die Verfassung zwischen „gebürtigen“ und „eingebürgerten“ Brasilianern.