Benutzer:Ollueh/Artikelentwurf
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Diese Liste verzeichnet die derzeit in Deutschland aktiven politischen Parteien und Wählervereinigungen
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Das deutsche Parteiengesetz definiert in § 2 Absatz 1 Parteien wie folgt:
„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“
Zu historischen Parteien siehe Liste historischer politischer Parteien in Deutschland.