Außenpolitik in Deutschland 1848–1851
Außen- und Deutschlandpolitik von der Märzrevolution 1848 bis zur Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1851 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Außenpolitik in Deutschland 1848–1851 behandelte außen- und deutschlandpolitische Fragen von der Märzrevolution 1848 bis zur Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1851. Dazu gehört auch die Tätigkeit der Frankfurter Nationalversammlung und der Provisorischen Zentralgewalt 1848/1849, danach der Streit um die Erfurter Union 1849/1850. Während dieser zwei, drei Jahre brachen länger schwelende Grenz- und Nationalitätenkonflikte auf. Von Bedeutung war ferner, wie die fünf Großmächte auf die damaligen deutschen Einigungsversuche reagierten: Ein deutscher Nationalstaat hätte Folgen für das europäische Gleichgewicht gehabt. Zwei der Großmächte, Österreich und Preußen, gehörten selbst zu Deutschland.
Die liberalen und demokratischen Politiker in Deutschland, aber auch national denkende Konservative, drängten in der Revolutionszeit 1848/1849 auf einen deutschen Bundesstaat, der den Deutschen Bund (einen Staatenbund) ablösen sollte. Das entstehende Deutsche Reich wurde allerdings nur von einigen kleineren europäischen Staaten sowie den USA anerkannt. Außerdem wurden die Anordnungen der Zentralgewalt nur ansatzweise in den Einzelstaaten befolgt.
Neben Österreich und Preußen waren Großbritannien, Russland und Frankreich Großmächte. Ihr Hauptziel war es, revolutionäre Bewegungen frühzeitig zu unterdrücken und Gebietsveränderungen zu verhindern. So fragten sie sich in den Jahren 1848–1851, welche Vor- oder Nachteile ein geeintes Deutschland für sie haben würde. Vor allem die russische Regierung mischte sich durch Kriegsdrohungen in die deutsche Frage ein, weil sie im entstehenden deutschen Nationalstaat in erster Linie eine Ausgeburt der Revolution sah.
Nach dem Ende der Nationalversammlung im Frühsommer 1849 versuchte Preußen, ein Deutsches Reich unter konservativerem Vorzeichen zu gründen. Dies führte zu der sogenannten Erfurter Union oder Deutschen Union. Österreich versuchte dies zu verhindern und konterte mit dem Plan eines Großösterreich. Ein Krieg zwischen Preußen und Österreich konnte in der Herbstkrise 1850 gerade noch abgewendet werden. Im Jahr 1851 wurde der Deutsche Bund vollständig wiederhergestellt.
Politisch-ideologisch standen sich vor allem das Prinzip der (revolutionären) Volkssouveränität und das monarchische Prinzip gegenüber, also ob der deutsche Nationalstaat durch das Volk und seine Nationalversammlung oder durch die monarchischen Regierungen gegründet werden sollte. Ein weiterer Gegensatz war der zwischen dem historisch-legalistischen und dem Nationalitätenprinzip. Nach ersterem bestand Deutschland aus den Gebieten des Deutschen Bundes. Nach letzterem war die Nationalität der Einwohner eines Gebietes entscheidend.
Die heftigste nationale Auseinandersetzung war diejenige, die zum Schleswig-Holsteinischen Krieg führte. In der preußischen Provinz Posen kam es teilweise ebenfalls zur Gewaltanwendung, und die Limburger Frage bereitete der Zentralgewalt diplomatische Schwierigkeiten, als Einwohner dieser niederländischen Provinz sich Deutschland anschließen wollten. Solche Probleme erschwerten die Nationalstaatsbildung zusätzlich.